Mit Pfungen Lokalstrom können wir seit 2026 lokal produzierten Solarstrom direkt innerhalb unserer Gemeinde nutzen.Die Idee ist einfach: Wer in Pfungen eine Photovoltaikanlage besitzt, produziert häufig mehr Strom, als er selbst benötigt. Anstatt diesen Strom einfach ins allgemeine Netz einzuspeisen, kann er innerhalb von Pfungen Lokalstrom von anderen Haushalten und Betrieben genutzt werden. Das Beste daran: Beide Seiten profitieren.
Sie möchten günstigeren Strom aus Pfungen?
Als Konsument profitieren Sie von einem attraktiveren Strompreis für den innerhalb der Gemeinschaft verfügbaren Solarstrom.Gleichzeitig wissen Sie, wo ein Teil Ihrer Energie herkommt: von Solaranlagen hier bei uns in Pfungen. Eine eigene Photovoltaikanlage benötigen Sie dafür nicht.
Sie produzieren selbst Solarstrom?
Dann können auch Sie Teil von Pfungen Lokalstrom werden.Für Solarstrom, der innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden kann, erhalten Sie eine höhere Vergütung als bei der regulären Einspeisung. Damit wird die eigene Photovoltaikanlage attraktiver – und gleichzeitig profitieren andere Pfungemerinnen und Pfungemer von Ihrer Produktion.
Lokal produziert. Lokal verbraucht.
Pfungen Lokalstrom wird über das Modell EKZ Gemeinsamstrom abgewickelt. Die entsprechenden Stromtarife werden von EKZ festgelegt. Die Verwaltung der Gemeinschaft übernimmt Stürzinger Energie & Technik. Dabei achte ich auch darauf, dass ein sinnvolles Verhältnis zwischen Produzenten und Konsumenten erhalten bleibt.
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Egal ob Sie Solarstrom produzieren oder einfach gerne günstigeren, lokal produzierten Strom beziehen möchten Melden Sie sich unverbindlich bei mir via Mail
Reglement Pfungen Lokalstrom
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) Pfungen
1. Zweck
Pfungen Lokalstrom ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb der Gemeinde Pfungen. Ziel der Gemeinschaft ist es, lokal erzeugten erneuerbaren Strom möglichst auch lokal zu nutzen. Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom sowie Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch gemeinsam von der lokalen Stromproduktion profitieren. Pfungen Lokalstrom wird über das Modell «EKZ Gemeinsamstrom» abgewickelt. Die Gemeinschaft wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht geführt. Die administrative Verwaltung erfolgt nach dem Grundsatz der Aufwandsdeckung.
2. Teilnahme
Teilnehmen können Privatpersonen, Unternehmen und weitere berechtigte Stromkundinnen und Stromkunden innerhalb von Pfungen, sofern die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind. Mitmachen können sowohl:
- Konsumentinnen und Konsumenten ohne eigene Stromproduktion
- Produzentinnen und Produzenten mit einer Photovoltaik- oder anderen zugelassenen Erzeugungsanlage
- Teilnehmer, welche gleichzeitig Strom produzieren und beziehen
Die definitive Zulässigkeit einer Teilnahme richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den technischen und administrativen Vorgaben von EKZ. Ein Anspruch auf Aufnahme in Pfungen Lokalstrom besteht nicht.
3. Verhältnis zwischen Produktion und Verbrauch
Pfungen Lokalstrom soll ein möglichst sinnvolles Verhältnis zwischen lokal erzeugtem Strom und lokalem Stromverbrauch aufweisen. Bei der Aufnahme neuer Teilnehmer wird deshalb darauf geachtet, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produzenten und Konsumenten erhalten bleibt. Die jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen an die innerhalb der LEG vorhandene Produktionsleistung müssen eingehalten werden. Die Verwaltung kann die Aufnahme neuer Produzenten oder Konsumenten vorübergehend zurückstellen, wenn dadurch das Verhältnis zwischen Produktion und Verbrauch wesentlich verschlechtert würde. Interessenten können in diesem Fall für eine spätere Aufnahme vorgemerkt werden.
4. Verwaltung und Vertretung
Die administrative Verwaltung von Pfungen Lokalstrom erfolgt durch: Stürzinger Energie & Technik Die Verwaltung übernimmt insbesondere:
- Koordination von Eintritten
- Koordination von Austritten
- Bearbeitung von Mutationen
- administrative Kommunikation mit EKZ
- Prüfung der grundsätzlichen Teilnahmevoraussetzungen
- Verwaltung der Teilnehmer
- Überwachung eines sinnvollen Verhältnisses zwischen Produktion und Verbrauch
Sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit Pfungen Lokalstrom sind an Stürzinger Energie & Technik zu richten.
5. Preise und Abrechnung
Pfungen Lokalstrom wird über das Modell «EKZ Gemeinsamstrom» abgewickelt. Für Strombezug, Einspeisevergütung, Netznutzung, Messung sowie weitere tarifabhängige Positionen gelten ausschliesslich die jeweils aktuellen Tarife, Bedingungen und Bestimmungen von EKZ für «EKZ Gemeinsamstrom». Die Abrechnung der entsprechenden Strommengen erfolgt gemäss den jeweils gültigen Vorgaben von EKZ. Änderungen der Tarife oder Bedingungen von EKZ gelten automatisch und erfordern keine Anpassung dieses Reglements.
6. Administrativer Kostenbeitrag
Die Verwaltung von Pfungen Lokalstrom durch Stürzinger Energie & Technik erfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht. Zur Deckung des administrativen Aufwands wird beim erstmaligen Beitritt einmalig folgender Kostenbeitrag erhoben:
- Konsumenten: CHF 50.–
- Produzenten bis 30 kVA: CHF 75.–
- Produzenten über 30 kVA: CHF 150.–
Der Kostenbeitrag dient insbesondere zur Deckung des Aufwandes für Prüfung, Erfassung, Kommunikation, Koordination und Administration des Beitritts. Weitere wiederkehrende Verwaltungsgebühren durch Stürzinger Energie & Technik sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausserordentliche Aufwendungen, welche durch einen Teilnehmer verursacht werden und wesentlich über den normalen Verwaltungsaufwand hinausgehen, können nach vorgängiger Information separat verrechnet werden.
7. Eintritte, Austritte und Mutationen
Sämtliche Anfragen bezüglich Eintritt, Austritt oder Mutation sind an Stürzinger Energie & Technik zu richten. Mutationen werden gesammelt und durch Stürzinger Energie & Technik grundsätzlich einmal monatlich, jeweils am 15. des Monats, bearbeitet und an EKZ weitergeleitet. Damit eine Mutation am jeweiligen 15. berücksichtigt werden kann, müssen sämtliche erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Nach dem 15. eingegangene oder unvollständige Anträge werden grundsätzlich beim nächsten Mutationstermin berücksichtigt. Der tatsächliche Beginn oder das Ende der Teilnahme richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben sowie den Bearbeitungs- und Umsetzungsfristen von EKZ.
8. Eintritt
Der Eintritt in Pfungen Lokalstrom erfolgt auf Antrag. Mit dem Antrag bestätigt der Teilnehmer, dass die für die Anmeldung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind. Die Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung:
- der technischen Voraussetzungen
- der gesetzlichen Voraussetzungen
- der Vorgaben von EKZ
- des bestehenden Verhältnisses zwischen Produktion und Verbrauch innerhalb von Pfungen Lokalstrom
Die Verwaltung kann eine Aufnahme zurückstellen, wenn aktuell kein sinnvolles Verhältnis zwischen zusätzlichen Produzenten beziehungsweise Konsumenten und der bestehenden Gemeinschaft gewährleistet werden kann.
9. Austritt
Ein Austritt aus Pfungen Lokalstrom ist der Verwaltung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Die Bearbeitung erfolgt gemäss Ziffer 7 grundsätzlich am nächsten Mutationstermin. Allfällige Fristen oder Bedingungen von EKZ bleiben vorbehalten. Bereits bezahlte administrative Kostenbeiträge werden bei einem Austritt nicht zurückerstattet. Bei einem späteren erneuten Eintritt kann der administrative Kostenbeitrag erneut erhoben werden.
10. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich, der Verwaltung alle für den Betrieb von Pfungen Lokalstrom erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen. Änderungen, welche die Teilnahme an Pfungen Lokalstrom beeinflussen können, sind der Verwaltung frühzeitig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Eigentümerwechsel
- Umzug
- Änderung des Stromanschlusses
- Erweiterung oder Änderung einer Produktionsanlage
- Stilllegung einer Produktionsanlage
- wesentliche Änderungen der Anschlussleistung
Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich.
11. Messdaten und Datenschutz
Für den Betrieb und die Abrechnung von Pfungen Lokalstrom werden Teilnehmer-, Verbrauchs-, Produktions- und Messdaten verarbeitet. Die Teilnehmer erklären sich mit der für den Betrieb der Gemeinschaft notwendigen Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten an EKZ beziehungsweise zwischen EKZ und der Verwaltung von Pfungen Lokalstrom einverstanden, soweit dies für die Durchführung der LEG erforderlich ist. Stürzinger Energie & Technik verwendet die erhaltenen Daten ausschliesslich für die Administration und den Betrieb von Pfungen Lokalstrom sowie zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen.
12. Verfügbarkeit von lokalem Strom
Die Teilnahme an Pfungen Lokalstrom garantiert nicht, dass der gesamte Stromverbrauch eines Teilnehmers jederzeit durch lokal erzeugten Strom gedeckt werden kann. Die Verfügbarkeit des innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Stroms ist insbesondere abhängig von:
- Wetter und Sonneneinstrahlung
- Produktionsleistung der angeschlossenen Anlagen
- aktuellem Stromverbrauch der Teilnehmer
- Anzahl und Zusammensetzung der Produzenten und Konsumenten
Die Abwicklung von Strommengen, welche nicht innerhalb der Gemeinschaft gedeckt beziehungsweise genutzt werden können, richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen von EKZ.
13. Haftung
Stürzinger Energie & Technik übernimmt die administrative Verwaltung von Pfungen Lokalstrom. Für Störungen, Unterbrechungen, Messfehler, Abrechnungsfehler oder Verzögerungen, welche im Verantwortungsbereich von EKZ, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Behörden oder anderen Dritten liegen, übernimmt Stürzinger Energie & Technik keine Haftung. Ebenso kann keine bestimmte Einspeisevergütung, Stromersparnis, Eigenverbrauchsquote oder Menge an lokal verfügbarem Strom garantiert werden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
14. Änderungen des Reglements
Stürzinger Energie & Technik kann dieses Reglement anpassen, wenn dies aufgrund von:
- gesetzlichen Änderungen
- regulatorischen Vorgaben
- Änderungen des Modells «EKZ Gemeinsamstrom»
- technischen Anforderungen
- administrativen Erfordernissen
notwendig wird. Änderungen der Tarife und Bedingungen von EKZ gelten automatisch und müssen nicht separat in dieses Reglement übernommen werden. Wesentliche Änderungen dieses Reglements werden den Teilnehmern in geeigneter Form mitgeteilt.
15. Auflösung von Pfungen Lokalstrom
Sollte der Betrieb von Pfungen Lokalstrom aufgrund gesetzlicher, technischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe nicht mehr sinnvoll oder möglich sein, kann die Gemeinschaft aufgelöst werden. Die Teilnehmer werden in diesem Fall frühzeitig informiert. Die weitere Stromversorgung beziehungsweise Einspeisung richtet sich anschliessend nach den jeweils gültigen Bedingungen von EKZ.
16. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 01.09.2026 in Kraft. Mit dem Beitritt zu Pfungen Lokalstrom bestätigt der Teilnehmer, dieses Reglement zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
Pfungen Lokalstrom
Lokal produziert. Lokal verbraucht. Gemeinsam profitiert.
Verwaltung:
Stürzinger Energie & Technik
patrick@stuerzinger-energie.ch
stuerzinger-energie.ch
Kontakt aufnehmen
Patrick Stürzinger
Pfungen / Neftenbach / Dättlikon
+41 79 743 13 44
patrick@stuerzinger-energie.ch
Tössfeldstrasse 4, 8422 Pfungen
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